Aus welchen Anlässen wird ein Verkehrswertgutachten erstattet?

Es gibt die unterschiedlichsten Anlässe ein Gebäude, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück zu bewerten.
In der Regel werden Verkehrswertgutachten aus folgenden Anlässen erstattet:

  • Veräußerung einer Immobilie
  • Vermögensbewertung
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Familienangelegenheiten
  • Vormundschaftsangelegenheiten
  • Bilanzielle Zwecke bei Firmengrundstücken
  • Zwangsversteigerung
  • Überprüfung bereits vorliegender Gutachten

Meine Dienstleistung soll Ihnen den optimalen Nutzen bieten!

Gemeinsam legen wir auf Grund des Bewertungsanlasses das Anforderungs­profil und den Umfang des Verkehrswertgutachtens fest.

 


Bewertungsobjekte

  • Wohngebäude
  • Büro- und Geschäftsgebäude
  • Handelsimmobilien
  • Hotel-, Kur- und Pflegeeinrichtungen
  • Gewerbeimmobilien
  • Sportanlagen
  • Bewertung von Rechten
  • Überprüfung bereits vorliegender Gutachten

Wer sind meine Auftraggeber?

  • Gerichte
  • Anwaltskanzleien
  • Betreuungsbüros
  • Firmen
  • Privatpersonen allgemein
  • Immobilienkäufer und Verkäufer
  • Erben

Gerne werde ich auch für Sie tätig - nehmen Sie Kontakt mit mir auf!
Ich freue mich auf Sie!