Allgemein wird angenommen, dass sich die Kosten für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens an der Höhe des ermittelten Verkehrswertes orientieren. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Die Kosten ergeben sich aus dem mit der Recherche und der Verfassung des Gutachtens verbundenen Zeitaufwand.
Grundlage der Berechnung des Sachverständigenhonorars ist das
Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Einzelheiten klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist möglich.
Schriftliche Werteinschätzung:
Nach erfolgter Besichtigung der Immobilie vor Ort ermitteln wir, in welcher Spannbreite der Wert Ihrer Immobilie liegen kann. Das Honorar richtet sich nach dem erbrachten Zeitaufwand oder kann als Pauschalpreis vereinbart werden.
Beratungsgespräch:
Gerne führen wir mit Ihnen ein Beratungsgespräch in unseren Büroräumen oder vor Ort. Das Honorar orientiert sich am erbrachten Zeitaufwand.